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Stephan Noack Fotografie
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AGB Fotografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen für entgeltliche Fotografie-Aufträge

Arbeitsfassung – noch nicht verwenden

Einbeziehung, Transparenz und Inhaltskontrolle dieser AGB sind noch anwaltlich zu prüfen. Diese Seite dient ausschließlich der lokalen gestalterischen und inhaltlichen Vorschau.

Fassung: 22. September 2026 / Version 1.2

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für entgeltliche Fotografie-Aufträge von Stephan Noack, Stephan Noack Fotografie, Oberallewinden 24, 88212 Ravensburg, Deutschland; Telefon: +49 157 56908893; E-Mail: kontakt@stephan-noack.de; Website: www.stephan-noack.de, soweit im jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes individuell vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen in der Shootingvereinbarung oder einer sonstigen ausdrücklich getroffenen Individualvereinbarung gehen diesen AGB vor. Eine Auftragsbestätigung fasst den angenommenen Auftrag zusammen; sie ersetzt keine erforderliche Kundenerklärung. TFP-Vereinbarungen fallen nicht automatisch in den Geltungsbereich dieser AGB.

2. Leistungsumfang und Bildlieferung

  • Der Fotograf wählt die vereinbarte Anzahl Bilder aus und bearbeitet sie in seinem vorab gezeigten fotografischen Stil. Enthalten sind Auswahl, Belichtungs-, Farb- und Kontrastkorrekturen, Zuschnitt sowie dezente Retusche. Aufwendige Retuschen oder Bildmontagen sind nur nach gesonderter Vereinbarung enthalten.
  • Die Lieferung erfolgt als JPEG in sRGB, in voller Auflösung des fertig bearbeiteten Bildes nach eventuellem Zuschnitt, ohne zusätzliche Verkleinerung.
  • Die Bilder werden über einen passwortgeschützten Nextcloud-Link innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Aufnahmetermin bereitgestellt. Das Passwort wird gesondert über einen vereinbarten Kontaktweg übermittelt. Der Link bleibt grundsätzlich 30 Tage ab Bereitstellung verfügbar.
  • Eine Kundenauswahl aus einer Proofing-Galerie gilt nur bei ausdrücklicher zusätzlicher Vereinbarung. Dann werden Vorauswahl und Auswahlfrist vorab festgelegt; die Lieferfrist beträgt 14 Kalendertage nach abschließender Kundenauswahl. Ohne eine solche Vereinbarung wählt der Fotograf aus.

Zusätzliche Leistungen, etwa weitere Bilder, Prints, besondere Retusche oder zusätzliche Reisekosten, werden vor Beauftragung mit Preis festgehalten. Ohne zusätzliche Vereinbarung sind sie nicht geschuldet. RAW-Dateien und unbearbeitete Aufnahmen werden nicht herausgegeben.

3. Vorbereitung und Durchführung

Wünsche zu Motiven, Kleidung und Styling sowie bekannte Einschränkungen am Aufnahmeort stimmen die Parteien rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail oder über einen vereinbarten Kontaktweg ab. Wesentliche Zusagen werden nachvollziehbar festgehalten. Notwendige Zutritts- oder Aufnahmegenehmigungen werden vorab geklärt. Nicht vereinbarte sensible oder intime Aufnahmen und Berührungen setzen eine ausdrückliche vorherige Abstimmung voraus; persönliche Grenzen werden respektiert.

4. Wetter

Bei objektiv ungeeignetem oder unsicherem Wetter für die vereinbarten Außenaufnahmen stimmen die Parteien grundsätzlich einen Ersatztermin ab. Ein geeigneter Ausweichort kommt nur im gegenseitigen Einvernehmen in Betracht. Für eine solche wetterbedingte Verschiebung wird keine zusätzliche Termin- oder Stornogebühr berechnet. Kann kein zumutbarer Ersatz vereinbart werden, wird die nicht erbrachte Leistung rückabgewickelt; hierfür gezahlte Beträge werden zurückgezahlt. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5. Terminänderung und Ausfall

Verhinderungen werden unverzüglich mitgeteilt; gewünschte Terminänderungen und ihre Bestätigung werden möglichst per E-Mail oder Nachricht dokumentiert. Diese Vereinbarung enthält keine pauschale Storno- oder Ausfallgebühr. Bei Absagen gelten die gesetzlichen Rechte und Pflichten unter Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen und ersparter Aufwendungen; ein etwaiger Anspruch ist im Einzelfall nachvollziehbar darzulegen. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

Kann der Fotograf wegen Krankheit oder eines anderen erheblichen Hindernisses nicht leisten, informiert er die auftraggebende Person unverzüglich und bietet die Abstimmung eines Ersatztermins an. Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder nicht zumutbar, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückgezahlt. Ein Ersatzfotograf wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung eingesetzt; eine automatische Verpflichtung, eine Vertretung zu stellen, besteht nicht. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Zahlungsbedingungen

Ohne abweichende ausdrückliche Vereinbarung ist keine Anzahlung geschuldet. Der Gesamtpreis ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung, frühestens jedoch nach Bereitstellung der vereinbarten Bilder, ohne Abzug per Überweisung zu zahlen. Das konkrete Zahlungsziel steht in der Rechnung. Zusatzleistungen benötigen vor Ausführung eine gesonderte Preisvereinbarung. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

7. Private Nutzungsrechte

Die in der Shootingvereinbarung als Auftraggeber/in oder teilnehmende Person bezeichneten Personen erhalten an den gelieferten Bildern ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private Zwecke: private Nutzung und Ausdrucke, private Weitergabe an Familie und Freunde sowie Veröffentlichung auf eigenen privaten Social-Media-Profilen. Die private Weitergabe erlaubt den Empfängern keine eigene Werbung oder sonstige geschäftliche Nutzung. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen.

Nicht eingeräumt sind geschäftliche Nutzung, Firmenwebsites, geschäftliche Social-Media-Accounts, Werbung, Verkauf, Unterlizenzierung und die Weitergabe an Unternehmen, Magazine oder andere Dritte zur eigenständigen Nutzung. Dafür ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Dienstleister dürfen für die erlaubten privaten Ausdrucke eingebunden werden; technisch notwendige Plattformrechte für die erlaubte private Veröffentlichung sind umfasst, keine darüber hinausgehenden eigenständigen Nutzungen.

Übliche technische Anpassungen wie Größenänderung und Zuschnitt sind erlaubt, solange der Bildcharakter gewahrt bleibt. Starke Filter, KI-Manipulationen, entstellende Änderungen und andere wesentliche Veränderungen des Bildcharakters bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

Eine Namensnennung des Fotografen ist bei der erlaubten privaten Nutzung nicht verpflichtend. Eine freiwillige Nennung, etwa „Foto: Stephan Noack“, ist willkommen.

Bei jeder eigenen Veröffentlichung sind die Rechte anderer erkennbar abgebildeter Personen und sonstige Rechte Dritter zusätzlich zu beachten. Niemand kann für eine andere volljährige Person einer Veröffentlichung zustimmen.

8. Portfolio und Werbung des Fotografen

Diese AGB enthalten keine Veröffentlichungserlaubnis für Portfolio oder Werbung des Fotografen. Dafür ist eine separate, freiwillige Portfolio-Freigabe für konkret bezeichnete fertige Bilder und ausgewählte Kanäle erforderlich. Alle erkennbar abgebildeten Personen müssen der jeweiligen Nutzung zustimmen. Ablehnung oder Widerruf einer Portfolio-Freigabe ändern weder die vereinbarte Leistung noch die Bildlieferung, die privaten Nutzungsrechte oder den Preis des Auftrags.

9. Speicherung und Wiederbereitstellung

Die gelieferten Bilder werden mindestens 90 Tage nach erstmaliger Bereitstellung für einen erneuten Download oder eine erneute Bereitstellung vorgehalten. Innerhalb dieser Zeit kann eine erneute Bereitstellung verlangt werden. Der einzelne Downloadlink bleibt grundsätzlich 30 Tage gültig; sein Ablauf beendet die 90-tägige Wiederbereitstellung nicht. Nach diesen 90 Tagen ist eine erneute Bereitstellung nicht mehr zugesichert. Bitte sichern Sie die gelieferten Dateien selbst dauerhaft. Gesetzliche Ansprüche und berechtigte frühere Löschansprüche bleiben unberührt.

RAW-Dateien, Bearbeitungs-/Projektdateien und finale JPEGs eines abgeschlossenen Shootings werden im jährlichen Löschlauf spätestens bis zum Ende des auf das Shooting folgenden Kalenderjahres aus dem regulären Archiv gelöscht, soweit kein fortbestehender Zweck oder eine andere Rechtsgrundlage die weitere Speicherung erfordert. Dies ist eine maximale reguläre Archivierungsdauer, keine pauschale Erlaubnis zur Speicherung bis dahin. Entfällt der erforderliche Zweck früher, werden die betroffenen Daten früher gelöscht. Eine erforderliche noch laufende Leistung, insbesondere die zugesagte Wiederbereitstellung, bleibt zu berücksichtigen. Zeitweise Speicherung kann der erneuten Bereitstellung, Qualitäts- und Bearbeitungsfragen, Reklamationen, Auftragsdokumentation, Datensicherung oder erforderlichen Rechtsverteidigung dienen; nicht jeder Zweck rechtfertigt jede Datei oder die volle Höchstdauer. Zulässig verwendete Portfolio-Bilder können für die fortbestehende Nutzung länger gespeichert werden; dies verlängert nicht die Speicherung aller RAW-Dateien oder sämtlicher Shootingbilder.

Gelöschte Daten können für begrenzte Zeit in turnusmäßig erstellten Sicherungskopien enthalten sein. Backups dienen ausschließlich der Wiederherstellung und nicht als zusätzliches aktives Bildarchiv. Bereits gelöschte Daten werden bei einer Wiederherstellung ohne fortbestehenden Speichergrund nicht erneut dauerhaft in den aktiven Bestand übernommen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in der separaten Datenschutzinformation für Kunden erläutert. Sie wird vor beziehungsweise bei Datenerhebung bereitgestellt. Ihre Fassung und der Übergabeweg werden dokumentiert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gelten nur für die jeweils erforderlichen Unterlagen. Die Datenschutzerklärung dieser Website ist davon getrennt.

10. Verbraucherinformationen

Erforderliche Verbraucherinformationen werden entsprechend dem tatsächlichen Buchungsweg gesondert bereitgestellt. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular vor der bindenden Vertragserklärung in der dokumentierten Fassung bereitgestellt. Diese AGB schränken ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht ein; allein ein fester Aufnahmetermin wird hier nicht als Ausschluss behandelt.

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